Im Geschäftsjahr 2014 intensivierte der Verein seine in den beiden Vorjahren begonnenen Bemühungen, die komplexen Ursachen für die wohnungs- und sozialpolitisch problematischen Mietsteigerungen und die hiermit einhergehenden innerstädtischen Verdrängungsprozesse von hilfebedürftigen und sozialschwachen Mieterhaushalten bei Berliner Sozialwohnungen zu analysieren, die hierfür maßgeblichen Aspekte herauszuarbeiten und dieses Wissen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Hierbei wurde im Geschäftsjahr 2014 insbesondere jenes Segment des preisgebundenen Wohnungsmarkts in den Fokus der kritischen Beobachtung und Bewertung des Vereins gerückt, für das seit 2003 keine Anschlussförderung mehr ausgereicht wird und für das seit einigen Jahren – bundesweit einmalig – in Berlin höhere Mietpreise als bei nicht geförderten Wohnungen aufgerufen werden. Konkret wurden für eine Reihe von in Friedrichshain-Kreuzberg und in Pankow gelegene Wohnanlagen die jeweils maßgeblichen wirtschaftlichen sowie förder- und mietrechtlichen Gegebenheiten ermittelt. Die vom Verein durchgeführten Recherchen umfassten unter anderem das Studium von Fachliteratur, die Durchsicht diverser Unterlagen von Mieterhaushalten, die Einsichtnahme in Grundbücher, die Abfrage von Daten bei Behörden und die Auswertung von Gerichtsentscheidungen.
Sodann wurden die vielschichtigen Zusammenhänge der in Rede stehenden Thematik in allgemeinverständlicher Form mündlich und schriftlich darzustellen versucht und der am stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Geschehen interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zum Adressatenkreis der vom Verein betriebenen Wissensvermittlung zählten neben den unmittelbar von Verdrängung bedrohten bzw. betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnanlagen auch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Mieterinitiativen, politischen Parteien, der Verwaltung auf Bezirks- und/oder Landesebene sowie von Wissenschaftlern, Studenten und anfragenden Einzelpersonen. Zudem war es dem Verein in 2014 möglich, seine Erkenntnisse über die konstruktiven bzw. strukturellen Schwächen des Sozialen Wohnungsbaus Berliner Prägung auch gegenüber einer Verwaltungs- und Regierungsdelegation aus Seoul/Südkorea zu vermitteln, die einige Tage in Europa weilte, um sich ein Bild über die unterschiedlichen Konzepte des Sozialen Wohnungsbaus in Deutschland und seinen Nachbarländern zu verschaffen.
Der Verein versuchte das erworbene Wissen zu den vielschichtigen Gründen des weitreichenden Funktionsdefizits bzw. -ausfalls von Berliner Sozialwohnungen im Geschäftsjahr 2014 sowohl in öffentlichen Hausversammlungen in den von Mietsteigerungen betroffenen Wohnanlagen zu verbreiten als auch gegenüber Journalistinnen und Journalisten auf eine themenbezogene Berichterstattung hinzuwirken. Diesbezüglich sei auf die Durchführung von zwei Pressekonferenzen am 28. März und am 3. Juni 2014 hingewiesen, die Vertreter des Vereins in Zusammenwirken mit mehreren Mieterinitiativen ausrichteten.
Der Verein publizierte in zwei in der Öffentlichkeit verbreiteten Informationsbroschüren – wiederum in Zusammenarbeit mit auf dem Gebiet der Stadtentwicklung tätigen Initiativen, zu der auch die Mietergemeinschaft am Kottbusser Tor (Kotti & Co.) zählte – unter seinem Namen mehrere Textbeiträge zum in Rede stehenden Thema. Für eine der beiden Veröffentlichungen gewährte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt technische Unterstützung.
Auch im Geschäftsjahr 2014 vertrat der Verein engagiert die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die in Wohnungen leben, welche mit öffentlichen Mitteln gefördert werden bzw. wurden. Hierbei warb der Verein zuvörderst für einen bezahlbaren Sozialen Wohnungsbau, welcher sowohl im Interesse von Mieterinnen und Mietern als auch der Steuerzahler ist und die öffentlichen Haushalte mithin nicht über Gebühr belastet (vgl. hierzu § 2 Abs. 1 lit. g, h der Satzung). Hierzu führte der Verein eine Vielzahl von Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und empfahl die Umsetzung eines seitens des Vereins konzipierten „4-Punkte-Plans“, der dazu dienen sollte, die zum damaligen Zeitpunkt bestehenden 137.000 Berliner Wohnungen, die noch der Mietpreis- und Belegungsbindung unterlagen, zu retten. Die Realisierung dieses Plans wurde auch in der Öffentlichkeit vertreten (siehe Homepage des Vereins).
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2015 wurde der Öffentlichkeit seitens des Vereins, der auch den Zielen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verpflichtet ist (vgl. § 2 Abs. 2 der Satzung), in Zusammenarbeit mit dem Türkischen Bund Berlin Brandenburg e.V. ein wegweisendes Urteil auf dem Gebiet des Antidiskriminierungsrechts vorgestellt (siehe Homepage des Vereins). Der von einer vormals in einer Sozialwohnung lebenden Mietpartei erstrittenen Gerichtsentscheidung lag ein Vorgang zugrunde, welcher im Rahmen der sozialkritischen Begleitung des Wohnungs- und Mietenmarkts durch den Verein eine langjährige Beobachtung und Begleitung erfahren hatte und als eindrückliches Beispiel diente, um die Allgemeinheit auf das Problem von unseriösen Geschäftspraktiken und Vermieterwillkür hinzuweisen.
Im Geschäftsjahr 2015 wurden die Gespräche mit den für Wohnungspolitik zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern sowie mit Vertretern der zuständigen Senatsverwaltung weiter vertieft. Nach jeweiliger Rücksprache mit Wissenschaftlern und Mieterinitiativen sowie engagierten Einzelpersonen wurde sodann mit vorwiegend den damaligen Oppositionsparteien angehörenden Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses ausgelotet, ob und unter welchen Bedingungen das Landesparlament eine Enquête-Kommission zum Sozialen Wohnungsbau installieren könnte.
Zwischenzeitlich führte der Verein intensive Hintergrundgespräche mit den Initiatoren eines Volksbegehrens, mit dem diese ein Gesetz zur Sozialen Wohnraumversorgung in Berlin durchzusetzen versuchten.
Nach erfolgter kritischer Auswertung eines von der zuständigen Senatsverwaltung in Auftrag gegebenen Evaluierungsgutachtens zum Wohnraumgesetz Berlin (WoG Bln) trat der Verein in Redebeiträgen auf diversen mieten- und stadtpolitischen Veranstaltungen sowie in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Presse für eine umfassende Novellierung des in Rede stehenden Landesgesetzes ein.
Im Geschäftsjahr 2015 nutzten Vertreter des Vereins die Möglichkeit, regelmäßig an den Sitzungen einer vom zuständigen Staatssekretär eingesetzten „Expertenrunde zum weiteren Umgang mit dem Sozialen Wohnungsbau in Berlin“ teilzunehmen, um mittels geeigneter Beiträge die Aufmerksamkeit insbesondere auf neueste Fehlentwicklungen bei den mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen zu lenken. Im Rahmen dieser „ersten Expertenkommission“ versuchten die Vertreter des Vereins unter anderem auf den Abbau von strukturellen und rechtlichen Benachteiligungen von hilfebedürftigen und sozialschwachen Mieterhaushalten, insbesondere von Sozialmieterinnen und Sozialmietern, hinzuwirken.
In der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2015 rückte der Verein die Vorgänge in einer Wohnanlage im Wedding in den Mittelpunkt seiner Betätigung, um dort von Entmietung aufgrund drastischer Mietsteigerungen bedrohte Mieterhaushalte, sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bezirks, Mitglieder von mehreren Mieterinitiativen und die interessierte Öffentlichkeit über vom Verein durchgeführte Rechercheergebnisse zu informieren, über die Hintergründe des Geschehens aufzuklären und Kenntnisse der Fördersystematik zu vermitteln.
Am 2. November 2015 veranstaltete der Verein unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schwab von der Universität Bielefeld eine größere, sich an die Allgemeinheit wendende Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zur Zukunft des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin. Auf dieser Veranstaltung wurden die Ergebnisse eines zuvor von Prof. Dr. Schwab erstellten Rechtsgutachtens zu den Besonderheiten des Sozialen Wohnungsbaus Berliner Prägung und den sich hieraus ableitenden Handlungsoptionen für den Berliner Landesgesetzgeber erläutert und debattiert. Die sich aus dem Rechtsgutachten ergebenden Erkenntnisse versuchte der Verein auf möglichst allgemeinverständliche Weise weiterzuverbreiten (siehe Homepage des Vereins).
In der ersten Hälfte des Geschäftsjahrs 2016 kam den Arbeiten des Vereins im Zusammenhang mit der „zweiten Expertenkommission“ zum Bestand der Berliner Sozialwohnungen eine herausgehobene Bedeutung zu. Der Geschäftsführer des Vereins nahm an allen Sitzungen der auf Beschluss des Abgeordnetenhauses hin eingerichteten und bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten „Expertengruppe zur Reform des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin“ teil und erarbeitete zusammen mit den Wissenschaftlern Prof. Dr. Martin Schwab (Bielefeld) und Prof. Dr. Johannes Ludwig (Hamburg und Berlin) eine Reihe von kritischen Textbeiträgen zur Neuausrichtung des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin, die von der interessierten Öffentlichkeit abgerufen werden können unter
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/sozialer_wohnungsbau/reform/index.shtml und www.anstageslicht.de.
Zudem vertraten mehrere Mitglieder des Vereins die Belange der in den Sozialwohnungen lebenden Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Sitzungen eines die Arbeiten der genannten Expertengruppe flankierenden Begleitgremiums („Fachkommission zur Reform des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin“). Hierbei traten die Vertreter des Vereins engagiert für die Umsetzung von zuvor auch unter Beteiligung des Vereins erarbeiteten konkreten Vorschlägen zur Lösung der Problematik bei den preisgebundenen Wohnungen (mit und ohne Anschlussförderung) in Berlin ein. Als Beispiel sei hier die vom Verein seit seinem Bestehen mit Nachdruck vertretene Forderung nach Streichung der in § 5 Wohnraumgesetz Berlin (WoG Bln) a. F. niedergelegten Vorschrift genannt, wonach die noch für weitere Jahrzehnte geltenden und mit ganz erheblichen Subventionsmitteln von der öffentlichen Hand erworbenen Mietpreis- und Belegungsrechte des Landes Berlins im Falle eines Eigentümerwechsels von Wohnungen ohne Anschlussförderung ohne die geringste Nachwirkungsfrist und ohne jegliche Gegenleistung seitens der Wohnungseigentümer zu Lasten der Allgemeinheit entfallen.
Die Betätigung des Vereins im Zusammenhang mit den vorgenannten Gremien diente auch dazu, der Allgemeinheit vertiefende Informationen zu den Besonderheiten des bestehenden Sozialen Wohnungsbaus Berliner Prägung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und darüber hinaus den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern den Umgang mit der unübersichtlichen Thematik zu erleichtern.
Die Mitglieder des Vereins wirkten auch im Geschäftsjahr 2016 an einer Reihe von Beiträgen von diversen Printmedien sowie von Radio- und Fernsehsendern (z.B. Deutschlandfunk und rbb) mit, in denen die Fehlentwicklungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Berlin und ihre zugrundeliegenden Ursachen thematisiert wurden. Hierdurch sollte einerseits Wissen über die wohnungs- und stadtentwicklungspolitisch problematischen Vorgänge rund um die Wohnungsbauförderung Berliner Prägung weitere Bekanntheit in der Öffentlichkeit erlangen, und andererseits der politische Handlungsdruck erhöht werden, um so zu einer verbraucherfreundlichen und zugleich ressourcenschonenden Lösung der innerstädtischen Segregationsproblematik zu gelangen.
Die Vertreter des Vereins bestritten am 26. Februar 2016 zusammen mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Schwab einen Workshop, der im Rahmen einer von stadtentwicklungspolitisch tätigen Initiativen ausgerichteten Konferenz in der Technischen Universität Berlin stattfand. Die Veranstaltung diente dazu, öffentlich über den Sachstand der vom Verein betriebenen Bemühungen zur angestrebten rechtlichen Neuausrichtung des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin zu informieren und durch einen offenen Gedankenaustausch neue Möglichkeiten zu ergründen, auf welche Weise der innerstädtischen Verdrängung insbesondere wegen unbezahlbar gewordener Sozialmieten wirksam Einhalt geboten werden kann.
Der Verein setzte im Geschäftsjahr 2016 seine in den Vorjahren begonnene sozialkritische Begleitung der Vorgänge in den Wohnanlagen insbesondere in Kreuzberg, Pankow und Wedding fort und klärte zudem weitere Mieterinnen und Mieter einer in Berlin-Mitte gelegenen Wohnanlage über die in Rede stehenden Zusammenhänge auf. Der Verein kam der Aufgabe, die Allgemeinheit über die gegenwärtigen Verhältnisse im preisgebundenen Wohnungsbau in Berlin aufzuklären und insbesondere über unseriöse Geschäftspraktiken bei der Wohnungsvermietung von Sozialwohnungen in der Stadt zu informieren auch durch seine aktive Teilnahme an einem von mehreren Bürgerinitiativen getragenen „stadtpolitischen Hearing“ wahr. Dieses fand im November 2016 statt und richtete sich im Allgemeinen an die interessierte Öffentlichkeit sowie an die stadtentwicklungspolitischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene im Besonderen.
Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin, 18. Legislatur, also im letzten Drittel des Geschäftsjahres 2016, nutzte der Verein die sich ergebene Möglichkeit, um auf die konkrete Ausgestaltung des Koalitionsvertrags zum „alten Sozialen Wohnungsbau“ erfolgreich Einfluss zu nehmen und so unter anderem zu erreichen, dass sich die Regierungsparteien auf eine Streichung von § 5 Wohnraumgesetz Berlin (s.o.) verständigten. Am 20.7.2017 setzte der Berliner Landesgesetzgeber die vorgenannte Regelung tatsächlich außer Kraft.
Die Betätigung des Vereins auf dem Gebiet der Förderung des Verbraucherschutzes stand im Geschäftsjahr 2017 unter dem Zeichen der – auch in 2018 andauernden – intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit einer ganzen Reihe von Gesetzentwürfen, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zur im Berliner Koalitionsvertrag vereinbarten Novellierung des Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau in Berlin (Wohnraumgesetz Berlin) konzipiert wurden.
Zudem erarbeiteten Vertreter des Vereins im ersten Quartal in 2017 im Zusammenwirken mit Wissenschaftlern, Mieterinitiativen und engagierten Einzelpersonen ein hierzu alternatives Konzept der rechtlichen Neuausrichtung des bestehenden Sozialen Wohnungsbaus Berliner Prägung („Berliner Modell“). Dieses fand unter anderem die Unterstützung der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und insbesondere die ihrer wohnungspolitischen Sprecherin, Frau Katrin Schmidberger. Nach dezidierter hiesiger Auffassung ist das unter wesentlicher Beteiligung des Vereins entwickelte, alternative Gesetzeskonzept aus einer Vielzahl von wirtschaftlichen, rechtlichen, haushälterischen sowie wohnungs- und sozialpolitischen Gründen gegenüber dem von der Senatsverwaltung verfolgten Reformansatz vorzugswürdig. Da sich die Regierungsparteien nicht auf ein gemeinsames Vorgehen im Umgang mit dem bestehenden Sozialen Wohnungsbau verständigen konnten, setzten sie im letzten Quartal des Geschäftsjahrs 2017 ein koalitionsinternes, sechsköpfiges Gremium ein, um Möglichkeiten für eine Einigung auszuloten. Für Bündnis90/Die Grünen nahm unter anderem der Geschäftsführer des Vereins an den sechs Arbeitssitzungen nebst einer am 2. November 2017 stattgefundenen ganztägigen Klausur mit der zuständigen Senatsverwaltung und der Investitionsbank Berlin teil, bis die Beratungen des Gremiums am 13. Dezember 2017 überraschend eingestellt wurden.
Im Geschäftsjahr 2017 sprach der Verein gegenüber Volksvertreterinnen und Volksvertretern des Berliner Landesparlaments und der Verwaltung Empfehlungen sowohl hinsichtlich des bis heute nicht realisierten Hauptvorhabens der Reform als auch hinsichtlich des vom Abgeordnetenhaus bereits am 20. Juli 2017 beschlossenen Vorschaltgesetzes („Erstes Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin“) aus. Vertreter des Vereins konnten in 2017 vier Gesetzentwürfe der zuständigen Senatsverwaltung, die Hauptreform betreffend, sowie hierauf fußende Aktenvermerke, von der Verwaltung bzw. der Investitionsbank Berlin in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahmen der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields, Bruckhaus, Deringer, sowie weitere Dokumente einer kritischen Untersuchung unterziehen und hierzu koalitionsintern Stellung nehmen. Außerdem erarbeiteten Vertreter des Vereins mehre Fragenkomplexe, die seitens der Abgeordneten Schmidberger wiederholt als Ausgangspunkt für einige an die Senatsverwaltung gerichtete kritische Anfragen genutzt wurden. Die Antworten hierauf wurden sodann auch von Vertretern des Vereins analysiert und bewertet, wozu die gemachten Angaben unter anderem auf inhaltliche Plausibilität und Widersprüchlichkeit hin geprüft wurden; anschließend wurden die Befunde mit der Abgeordneten Schmidberger und mit den weiteren an einer nachhaltigen, sozialen und zugleich ressourcenschonenden Reform des Sozialen Wohnungsbaus interessierten Beteiligten aus der Zivilgesellschaft erörtert.
Vertreter des Vereins konnten im Rahmen einer am 20. Februar 2017 stattgefundenen Sitzung der im Vorjahr tätigen und nun reaktivierten Expertengruppe und der Fachkommission auf bei der Reform unberücksichtigt gebliebene Aspekte des Verbraucherschutzes hinweisen. Zudem erhielt der Geschäftsführer des Vereins am 29. August 2017 die Gelegenheit, an einer koalitionsinternen Anhörung von Prof. Dr. jur. Marcel Kaufmann von der o.g. Rechtsanwaltskanzlei teilzunehmen und auf gravierende Schwächen des Reformkonzepts der Senatsverwaltung aufmerksam zu machen.
Der Verein führte in 2017 nicht nur mit den wohnungspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Abgeordnetenhaus vertretenen Regierungsparteien und mit der für das Wohnungswesen verantwortlichen Senatorin und ihren jeweils zuständigen Staatssekretären sowie Referenten intensive Fachgespräche, sondern warb auch gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Oppositionsparteien für die vom Verein vorgeschlagenen Reformideen. In schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen, die teilweise in Zusammenwirken mit den involvierten Wissenschaftlern und teilweise in Zusammenarbeit mit der Mietergemeinschaft am Kottbusser Tor (Kotti & Co.) erstellt wurden, wurden die aus hiesiger Sicht zentralen Konstruktionsmängel des von der Senatsverwaltung erarbeiteten Reformkonzepts thematisiert. Die Kritik wurde auch gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert, so z.B. gegenüber Journalisten in einem ausführlichen Pressegespräch am 9. Mai 2017.
Der Verein übermittelte im Dezember 2017 zusammen mit mehreren stadtentwicklungspolitisch tätigen Initiativen der Stadt dem Berliner Senat einen in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. jur. Martin Schwab (Universität Bielefeld) erarbeiteten Vorschlag des Vereins für eine „Erste Verordnung zur Korrektur der Berechnung von Kostenmieten im Sozialen Wohnungsbau in Berlin“. Dieser wurde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (siehe Homepage des Vereins).
Im Geschäftsjahr 2017 versuchte der Verein auf diversen Versammlungen bzw. Veranstaltungen sowie in Einzelgesprächen von Mietsteigerungen und von Wohnungsverlust bedrohten bzw. betroffenen Menschen, Journalistinnen und Journalisten sowie interessierten Personen aus der Öffentlichkeit Wissen über die komplexen wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge des Sozialen Wohnungsbaus zu vermitteln. Hierbei wurde besonderes Augenmerk auf die Berliner Besonderheiten der Wohnungsbauförderung gelenkt und die maßgeblichen Ergebnisse von vom Verein im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten Recherchen zu aktuellen Vorgängen in Wohnanlagen in Kreuzberg und Neukölln in den Vordergrund der Diskussion gestellt. Zudem wirkten Vertreter des Vereins auch direkt an der themenbezogenen Berichterstattung in der Öffentlichkeit mit – so z.B. in einer Sendung des Radios 88,vier im Juli 2017.
In den ersten Monaten des Geschäftsjahrs 2018 wurden die Ergebnisse der Arbeit des Gremiums, das die die Berliner Landesregierung stützenden Abgeordnetenhausfraktionen zur angestrebten Reform des Sozialen Wohnungsbaus im Vorjahr eingesetzt hatten und an deren Sitzungen der Geschäftsführer des Vereins neben dem Co-Experten, Herrn Jan Kuhnert, für die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen aktiv teilnahm, einer eingehenden Prüfung und Bewertung unterzogen. Nach erfolgter Analyse von Stellungnahmen seitens der anderen Expertengruppen, die von der SPD und der Partei Die Linke in das Gremium entsandt worden waren, wurde von Mitgliedern des Vereins in einem mehrmonatigen Verfahren ein an die Koalitionsfraktionen gerichteter Bericht verfasst und mit dem Co-Experten für Bündnis90/Die Grünen abgestimmt. In der mehr als 50 Seiten umfassenden Abhandlung wurde detailliert dargelegt, dass die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angestrebte Abschaffung des im Sozialen Wohnungsbau geltenden Kostendeckungsprinzips aus sozial-, wohnungs-, verbraucherschutz-, sowie haushaltspolitischen Gründen nicht sinnvoll ist. So wurde in dem Bericht beispielsweise erstmalig auf die ernsthafte Gefahr von jährlichen Mehrausgaben für den Berliner Landeshaushalt in dreistelliger Millionenhöhe für den Fall hingewiesen, dass, wie in den Gesetzentwürfen der Verwaltung vorgesehen, das Kostenmietrecht aufgehoben würde. Das enorme Haushaltsrisiko resultiert daher, dass ein aktiv herbeigeführter Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Objekten mit Anschlussförderung, bei denen vermieterseitig auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit verzichtet wird, Kapitalkosten auf Fremdmittel auch nach deren Tilgung geltend zu machen, dazu führen könnte, dass eben dieser Verzicht nichtig und ggf. aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht wieder erreichbar bzw. begründbar sein könnte. Um dabei behilflich zu sein, die inhaltlichen Differenzen der drei Regierungsparteien hinsichtlich der Neuausrichtung des bestehenden Sozialen Wohnungsbaus in Berlin zu überwinden, wurde in der Stellungnahme das vom Verein vertretene Berliner Modell (vgl. Bericht zur Tätigkeit des Vereins im Geschäftsjahr 2017) fortentwickelt und in ein vierteiliges Reformkonzept integriert, das neue, bislang nicht diskutierte Regelungselemente vorsieht. Hierfür wurde seitens der an der Erstellung des Berichts beteiligten Mitglieder des Vereins u.a. die vom Land Hessen im Jahr 2015 wiedereingeführte Fehlbelegungsabgabe auf Vor- und Nachteile hin untersucht, mit Blick auf die Berliner Besonderheiten in seiner Konzeption modifiziert und zur Prüfung vorgeschlagen.
Nach Vorlage des Berichts wurde im Geschäftsjahr 2018 unter Mitwirkung von verschiedenen Akteuren der Zivilgesellschaft in mehreren Gesprächsrunden mit auf Landesebene tätigen wohnungspolitischen Entscheidungsträgern und Entscheidungsträgerinnen versucht, abseits der von allen Experten des in Rede stehenden Gremiums verworfenen Gesetzentwürfen der zuständigen Senatsverwaltung einen alternativen Vorschlag zur Neuausrichtung des Sozialen Wohnungsbaus im Bestand zu entwickeln. Dabei wurden in einer Vielzahl von Besprechungen in unterschiedlicher Konstellation mit Politikerinnen und Politikern, Mieterinitiativen, Wissenschaftlern und interessierten Einzelpersonen divergierende Reformansätze erörtert und versucht, Dissens-Positionen in Form von Ausgestaltungsoptionen bei ansonsten gemeinsamen „Reformkernen“ herauszuarbeiten. Am 16. Dezember 2018 führte der Verein für die interessierte Öffentlichkeit sowie für von der Mietenproblematik betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sodann eine Informations- und Diskussionsveranstaltung durch, die unter dem Titel „Das Ringen um den Sozialwohnungsbestand in Berlin: Widerstreitende Konzepte und Brainstorming für eine nachhaltige Reform“ stand. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde sowohl in die komplexen Zusammenhänge des Sozialen Wohnungsbaus Berliner Prägung eingeführt als auch vertiefend über den Stand des mit Bekanntwerden des Inhalts des Koalitionsvertrags im Jahr 2016 gegenüber der Allgemeinheit angekündigten Reformvorhabens informiert und im Einzelnen begründet dargelegt, weshalb die bisher von der Senatsverwaltung vorgelegten Gesetzentwürfe im gemeinsamen Interesse von Mieterinnen und Mietern sowie Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern seitens des Vereins abgelehnt werden.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden mehrere Hintergrundgespräche mit der Presse geführt. Zudem wurden diverse Anfragen zum Themenkomplex „Berliner Besonderheiten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus“ beantwortet sowie Hilfestellung für Mieterinnen und Mieter bei Verständnisfragen zu den Gegebenheiten, die sich aus dem Wegfall der Anschlussförderung ergeben, geleistet.